DSGVO-konforme Gewinnspiele für Bäckereien ?!


Heute möchte ich nur kurz die Gewinner unseres Weihnachtsrätsels bekanntgeben. Doch das wäre

a) ein sehr kurzer Beitrag und
b) für alle, die nicht teilgenommen haben ziemlich öde.

Somit hab ich hinter die Veröffentlichung der Preisträger noch einen redaktionellen Teil zum Thema „Gewinnspiele im Sinne der DSGVO“ gesetzt.


Datenschutz?

Also, gewonnen haben die Besitzer folgender Email-Adressen:

*******@*********-*****.de
****@*********-*******.at
********.****@***.de

Solltest du nun die Deine erkannt haben melde dich kurz mit verstellter Stimme und unterdrückter Telefonnummer, damit wir einen geheimen Platz ausmachen können, wo wir deinen Gewinn ablegen.

Das ist natürlich nicht ernst gemeint. Doch so wie früher öffentlich zu sagen wer gewonnen hat, ist ohne extra Einverständniserklärung des Teilnehmers nicht mehr zulässig. Also haben wir allen Gewinnern einfach eine Mail geschrieben.  
 

Und nun zum eigentlichen Thema

Wenn du mit deinem Betrieb heutzutage so etwas veranstalten möchtest, gibt es meiner Meinung nach, nur eine sichere Möglichkeit:

Verzichte auf alles, was „persönliche Daten im Sinne des Datenschutzes“ sind.

Mache vorrangig deine Kunden zu Gewinnern und nicht dich.

Was möchte ich damit sagen: Normalerweise sind „Gewinnspiele“ ein Tauschgeschäft.
Du gibst mir deine Daten (welche ich dann auch nutzen darf) und im Gegenzug hast du die Möglichkeit, einen Preis abzustauben. So lassen sich dann auch hervorragend die Ausgaben wieder amortisieren.
Seit Mai letzten Jahres ist jedoch folgendes gültig:

Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind. Artikel 7, Absatz 4, DSGVO

Auf gut deutsch: Man darf nicht mehr IRGENDETWAS gegen persönliche Daten tauschen.
Oder anders gesagt: Es gilt ein Kopplungsverbot.

Es gibt natürlich schon wieder so halbseidene Methoden dies zu umgehen. Doch wozu?

Hier ein paar legale Ideen, die du mithilfe deiner Phantasie noch ausbauen kannst.

  • Jeder 50te/100te Kunde bekommt einen Sofortgewinn in Form eines besonderen Brotes /einer Tüte mit verschiedenen Brötchen / ein süßes Stückle und ´nen Kaffee. So kannst du auch bestimmte Artikel aus deinem Sortiment “pushen“.
  • Rubbellose drucken lassen. Diese kommen ohne persönliche Daten aus. Es erfolgt ein direkter Tausch Los gegen Gewinn.
  • Du markierst, für Kunden natürlich nicht sichtbar, einige Brote im Regal. Und genau diese kosten dann mal eben nichts.

Ziel solcher Aktionen sollte es sein, den Kunden positiv zu überraschen. Einfach so, just for fun.

Und Gewinner sind beide Seiten. Wirklich.

Kurze Beweisführung gefällig: Stell dir mal vor, du kaufst auf dem Markt Obst und gewinnst ohne dein Zutun ein Kilo Äpfel deiner Wahl. Würdest du dich freuen? Würde das deine Bindung an den Marktstand stärken? Gehst du das nächste Mal dann zu einem anderen Verkäufer und schaust, ob man dort auch etwas gewinnen kann ;-)?

Siehste!

Bildnachweis: Titelbild: stock.adobe.com - Matteozin

Tags: Marketing
über den Autor

Marketing-Beauftragter bei clean ingredients und Liebhaber genialer Backwaren (allerdings eher im post-produktiven Segment). Sein Spezialgebiet ist das Vermitteln von Sachverhalten auf unkonventionelle Weise.
reiner@clean-ingredients.de

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